Das sind Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege. Sie können mit den Kranken-und Pflegekassen abgerechnet werden.
Darunter versteht man das Ausführen von ärztlich verordneten medizinischen Leistungen zur Behandlung und Therapie einer Erkrankung, Verletzung physischen/psychischen Fehlfunktion. Diese Leistungen gehören zu Leistungen der Krankenkasse und werden nach Genehmigung mit dieser abgerechnet. Dazu gehört u.a.:
Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Infusionen, Anlegen der Kompressionsverbände, Anziehen der Kompressionsstrümpfe, Blutzuckerkontrollen, Blutdruckkontrollen ...
Dahinter verbirgt sich ein umfänglicher Service – zum Beispiel das Einkaufen, Besorgungen erledigen, Wäsche waschen, Essen zubereiten, Geschirr spülen, reinigen des Wohnung
Das sind vielfältige Aktivitäten – zum Arzt gehen, einkaufen, in die Kirche gehen, Behördengänge erledigen.
Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 hat neben dem Pflegegeld auch Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € pro Monat. Dieses Budget darf für Betreuung und Haushaltshilfe verwendet werden.
Wir stellen Ihnen für diese Leistungen stundenweise geeignete Kräfte zur Verfügung.
Würdevoll begleiten wir unsere Kunden und ihre Angehörige mit erfahrenen und ausgebildeten Pflegekräften bis zur Stunde ihres Abschieds.
Wir sind Mitglied im
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.